1. Vertragsgegenstand
Die Fyvel Technologies GmbH; Holzmarktstraße 68, 10179 Berlin; nachfolgend „Anbieter“ erbringt auf Grundlage der zwischen Ihnen und ihr bestehenden und durch die auf der Website https://www.fyvel.io/agb veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsbeziehung (nachfolgend „Hauptvertrag“ genannt) Leistungen für Sie. Im Rahmen dieser Leistungserbringung ist es erforderlich, dass der Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, für die der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften fungiert (nachfolgend „Kundendaten“ genannt). Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Umgang des Anbieters mit Kundendaten zur Durchführung des Hauptvertrags.
2. Gegenstand und Umfang der Beauftragung
2.1. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.
2.2. Die Verarbeitung von Kundendaten durch den Anbieter erfolgt in der Art und dem Umfang, wie erforderlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Hauptvertrag. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. Die Verarbeitung betrifft insbesondere die nachfolgend bezeichneten Zwecke, Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen.
Zweck der Datenverarbeitung: Analyse und Auswertung von Buchhaltungsdaten für Controlling- und Reporting
Art und Umfang der Datenverarbeitung: Strukturierung und Aufbereitung der vom Kunden eingegebenen Buchhaltungsdaten zu maßgeschneiderten Reports.
Art der Daten:
- Zugriffs- und Nutzungsdaten (insb. abgerufene/übertragene Dateien, vorgenommene Einstellungen und ausgelöste Aktionen);
- Buchhaltungs-, Stamm-, Kunden-, Debitoren- und Kreditorendaten, die in den vom Kunden bereitgestellten Datenbeständen enthalten sind;
- Personal- und Entgeltdaten, soweit diese in Buchhaltungsdaten, Lohn- oder Kostenstellendaten enthalten sind (z.B. Namen, Gehalts- bzw. Auszahlungsdaten, IBAN, Kirchenzugehörigkeit);
- Sonstige personenbezogene Angaben, die in den vom Kunden übermittelten Dateien und Eingaben enthalten sind.
Kategorien betroffener Personen:
- Nutzer von Fyvel;
- Ggf. unser Vertragspartner;
- Mitarbeiter des Kunden;
- Debitoren und Kreditoren des Kunden.
2.3. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, die Kundendaten zu anonymisieren oder zu aggregieren, so dass eine Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist, und in dieser Form zum Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung sowie der Erbringung des nach Maßgabe des Hauptvertrags vereinbarten Dienstes zu verwenden. Die Parteien stimmen darin überein, dass anonymisierte bzw. nach obiger Maßgabe aggregierte Kundendaten nicht mehr als Kundendaten im Sinne dieses Vertrags gelten.
2.4. Der Anbieter darf die Kundendaten im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen für eigene Zwecke auf eigene Verantwortung verarbeiten und nutzen, wenn eine gesetzliche Erlaubnisvorschrift oder eine Einwilligungserklärung des Betroffenen das gestattet. Hiernach ist der Anbieter insbesondere berechtigt, Informationen über die Nutzung des Dienstes durch den Kunden und seine Mitarbeiter („Nutzungsdaten“) zu erfassen und diese zu Zwecken der Erfüllung des Hauptvertrags, der bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes, der Bereitstellung von Nutzungsübersichten, der IT- und Datensicherheit und der Fehlerdiagnose und -behebung zu verarbeiten. Auf solche Datenverarbeitungen findet dieser Vertrag keine Anwendung.
2.5. Die Verarbeitung der Kundendaten durch den Anbieter findet grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) statt. Es ist dem Anbieter gleichwohl gestattet, Kundendaten unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags auch außerhalb des EWR zu verarbeiten, wenn er den Kunden vorab über den Ort der Datenverarbeitung informiert und die Voraussetzungen der Art. 44 - 48 DSGVO erfüllt sind oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO vorliegt.
3. Weisungsbefugnisse des Kunden
3.1. Der Anbieter verarbeitet die Kundendaten gemäß den Weisungen des Kunden, sofern der Anbieter nicht durch das Recht der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, dem der Anbieter unterliegt, zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist. In letzterem Fall teilt der Anbieter dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.2. Die Weisungen des Kunden sind grundsätzlich abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags festgelegt und dokumentiert. Einzelweisungen, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Anbieters und erfolgen nach Maßgabe des im Hauptvertrag festgelegten Änderungsverfahrens, in dem die Weisung zu dokumentieren und die Übernahme etwa dadurch bedingter Mehrkosten des Anbieters durch den Kunden zu regeln ist.
3.3. Der Anbieter gewährleistet, dass er die Kundendaten im Einklang mit den Weisungen des Kunden verarbeitet. Ist der Anbieter der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden gegen diesen Vertrag oder das geltende Datenschutzrecht verstößt, ist er nach einer entsprechenden Mitteilung an den Kunden berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Kunden auszusetzen. Die Parteien stimmen darin überein, dass die alleinige Verantwortung für die weisungsgemäße Verarbeitung der Kundendaten beim Kunde liegt.
4. Pflichten und Rechtsstellung des Kunden
4.1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Kundendaten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Verhältnis der Parteien zueinander allein verantwortlich. Sollten Dritte gegen den Anbieter aufgrund der Verarbeitung von Kundendaten nach Maßgabe dieses Vertrages Ansprüche geltend machen, wird der Kunde den Anbieter von allen solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen.
4.2. Dem Kunden obliegt es, dem Anbieter die Kundendaten rechtzeitig zur Leistungserbringung nach dem Hauptvertrag zur Verfügung zu stellen und er ist verantwortlich für die Qualität der Kundendaten. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse des Anbieters Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder seinen Weisungen feststellt.
4.3. Der Kunde hat dem Anbieter auf Anforderung die in Art. 30 Abs. 2 DSGVO genannten Angaben zur Verfügung zu stellen, soweit sie dem Anbieter nicht selbst vorliegen.
4.4. Ist der Anbieter gegenüber einer staatlichen Stelle oder einer Person verpflichtet, Auskünfte über die Verarbeitung von Kundendaten zu erteilen oder mit diesen Stellen anderweitig zusammenzuarbeiten, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern bei der Erteilung solcher Auskünfte bzw. der Erfüllung anderweitiger Verpflichtungen zur Zusammenarbeit zu unterstützen.
5. Anforderungen an Personal/Vertraulichkeit
5.1. Der Anbieter gewährleistet gemäß Art. 29 DSGVO, dass die ihm unterstellten Personen die Kundendaten nach Maßgabe dieses Vertrags sowie den Weisungen des Kunden verarbeiten.
5.2. Der Anbieter hat alle Personen, die Kundendaten verarbeiten, bezüglich der Verarbeitung von Kundendaten zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
6. Sicherheit der Verarbeitung
6.1. Der Anbieter wird gemäß Art. 32 DSGVO erforderliche, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, die unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung der Kundendaten sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen erforderlich sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Kundendaten zu gewährleisten.
6.2. Dem Anbieter ist es gestattet, technische und organisatorische Maßnahmen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern oder anzupassen, solange sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügen.
7. Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter
7.1. Der Kunde erteilt dem Anbieter hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinsichtlich der Verarbeitung von Kundendaten hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinzugezogenen weiteren Auftragsverarbeiter ergeben sich aus der Anlage zu diesem Vertrag. Generell nicht genehmigungspflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Kundendaten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Anbieter angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kundendaten trifft.
7.2. Der Anbieter wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter informieren. Dem Kunden steht im Einzelfall ein Recht zu, Einspruch gegen die Beauftragung eines potentiellen weiteren Auftragsverarbeiters zu erheben. Ein Einspruch darf vom Kunde nur aus wichtigem, dem Anbieter nachzuweisenden Grund erhoben werden. Soweit der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung Einspruch erhebt, erlischt sein Einspruchsrecht bezüglich der entsprechenden Beauftragung. Erhebt der Kunde Einspruch, ist der Anbieter berechtigt, den Hauptvertrag und diesen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
7.3. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem weiteren Auftragsverarbeiter muss letzterem dieselben Pflichten auferlegen, wie sie dem Anbieter kraft dieses Vertrages obliegen. Die Parteien stimmen überein, dass diese Anforderung erfüllt ist, wenn der Vertrag ein diesem Vertrag entsprechendes Schutzniveau aufweist bzw. dem weiteren Auftragsverarbeiter die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegten Pflichten auferlegt sind.
7.4. Unter Einhaltung der Anforderungen der Ziffer 2.5 dieses Vertrags gelten die Regelungen in dieser Ziffer 7 auch, wenn ein weiterer Auftragsverarbeiter in einem Drittstaat eingeschaltet wird. Die Parteien stimmen in diesem Fall überein, dass die Anforderungen der vorstehenden Ziff. 7.3 erfüllt sind, wenn mit dem weiteren Auftragsverarbeiter im Drittstaat die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß Beschluss der EU-Kommission vom 4. Juni 2021 („Standardvertragsklauseln“) abgeschlossen werden. Der Kunde erklärt sich bereit, an der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 49 DSGVO im erforderlichen Maße mitzuwirken.
8. Rechte der betroffenen Personen
8.1. Der Anbieter wird den Kunden mit technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen des Zumutbaren dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte betroffener Personen nachzukommen.
8.2. Soweit eine betroffene Person einen Antrag auf Wahrnehmung der ihr zustehenden Rechte unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend macht, wird der Anbieter dieses Ersuchen zeitnah an den Kunden weiterleiten.
8.3. Der Anbieter wird dem Kunden Informationen über die gespeicherten Kundendaten, die Empfänger von Kundendaten, an die der Anbieter sie auftragsgemäß weitergibt, und den Zweck der Speicherung mitteilen, sofern dem Kunden diese Informationen nicht selbst vorliegen oder er sie sich selbst beschaffen kann.
8.4. Der Anbieter wird es dem Kunden ermöglichen, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Anbieter hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten, Kundendaten zu berichtigen, zu löschen oder ihre weitere Verarbeitung einzuschränken oder auf Verlangen des Kunden die Berichtigung, Sperrung oder Einschränkung der weiteren Verarbeitung selbst vornehmen, wenn und soweit das dem Kunden selbst unmöglich ist.
8.5. Soweit die betroffene Person gegenüber dem Kunden ein Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der Kundendaten nach Art. 20 DSGVO besitzt, wird der Anbieter den Kunden im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Anbieter hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei der Bereitstellung der Kundendaten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format unterstützen, wenn der Kunde sich die Daten nicht anderweitig beschaffen kann.
9. Mitteilungs- und Unterstützungspflichten des Anbieters
9.1. Soweit den Kunden eine gesetzliche Melde- oder Benachrichtigungspflicht wegen einer Verletzung des Schutzes von Kundendaten (insbesondere nach Art. 33, 34 DSGVO) trifft, wird der Anbieter den Kunden zeitnah über etwaige meldepflichtige Ereignisse in seinem Verantwortungsbereich informieren. Der Anbieter wird den Kunden bei der Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten auf dessen Ersuchen im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Anbieter hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten unterstützen.
9.2. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen gegen Erstattung der dem Anbieter hierdurch entstehenden nachzuweisenden Aufwände und Kosten bei etwa vom Kunde durchzuführenden Datenschutz-Folgenabschätzungen und sich gegebenenfalls anschließenden Konsultationen der Aufsichtsbehörden nach Art. 35, 36 DSGVO unterstützen.
10. Datenlöschung
10.1. Der Anbieter wird die Kundendaten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löschen, sofern nicht nach dem Recht der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, dem der Anbieter unterliegt, eine Verpflichtung des Anbieters zur weiteren Speicherung der Kundendaten besteht.
10.2. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Verarbeitung von Kundendaten dienen, dürfen durch den Anbieter auch nach Vertragsende aufbewahrt werden.
11. Nachweise und Überprüfungen
11.1. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Anforderung alle erforderlichen und beim Anbieter vorhandenen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen.
11.2. Der Kunde ist berechtigt, den Anbieter bezüglich der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu überprüfen; einschließlich durch Inspektionen.
11.3. Zur Durchführung von Inspektionen nach Ziffer 11.2 ist der Kunde berechtigt, im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr) nach rechtzeitiger Vorankündigung gemäß Ziffer 11.5 auf eigene Kosten, ohne Störung des Betriebsablaufs und unter strikter Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Anbieters die Geschäftsräume des Anbieters zu betreten, in denen Kundendaten verarbeitet werden.
11.4. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden, Informationen nicht zu offenbaren, die sensibel im Hinblick auf die Geschäfte des Anbieters sind oder wenn der Anbieter durch deren Offenbarung gegen gesetzliche oder andere vertragliche Regelungen verstoßen würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu Daten oder Informationen über andere Kunden des Anbieters, zu Informationen hinsichtlich Kosten, zu Qualitätsprüfungs- und Vertrags-Managementberichten sowie zu sämtlichen anderen vertraulichen Daten des Anbieters, die nicht unmittelbar relevant für die vereinbarten Überprüfungszwecke sind, zu erhalten.
11.5. Der Kunde hat den Anbieter rechtzeitig (in der Regel mindestens zwei Wochen vorher) über alle mit der Durchführung der Überprüfung zusammenhängenden Umstände zu informieren. Der Kunde darf eine Überprüfung pro Kalenderjahr durchführen. Weitere Überprüfungen erfolgen gegen Kostenerstattung und nach Abstimmung mit dem Anbieter.
11.6. Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Durchführung der Überprüfung, hat der Kunde den Dritten schriftlich ebenso zu verpflichten, wie auch der Kunde aufgrund von dieser Ziffer 11 dieses Vertrags gegenüber dem Anbieter verpflichtet ist. Zudem hat der Kunde den Dritten auf Verschwiegenheit und Geheimhaltung zu verpflichten, es sei denn, dass der Dritte einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde ihm die Verpflichtungsvereinbarungen mit dem Dritten unverzüglich vorzulegen. Der Kunde darf keinen Wettbewerber des Anbieters mit der Kontrolle beauftragen.
11.7. Nach Wahl des Anbieters kann der Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach diesem Vertrage anstatt durch eine Inspektion auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats oder Berichts einer unabhängigen Instanz (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit – z.B. nach BSI-Grundschutz – („Prüfungsbericht“) erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Kunden in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags richtet sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrags. Eine Kündigung des Hauptvertrags bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrags. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1. Für die Haftung des Anbieters nach diesem Vertrag gelten die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gemäß dem Hauptvertrag. Soweit Dritte Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen, die ihre Ursache in einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag oder gegen eine seiner Pflichten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haben, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
13.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter auch von allen etwaigen Geldbußen, die gegen den Anbieter verhängt werden, in dem Umfang auf erstes Anfordern freizustellen, in dem der Kunde Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und dabei den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt.
14.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere dem Hauptvertrag, gehen die Regelungen dieses Vertrags vor.
Anlage: Weitere Auftragsverarbeiter
1. DigitalOcean
Firma, Anschrift
DigitalOcean, LLC, 101 Avenue of the Americas, 10th Floor, New York, NY 10013, USA
Art der Verarbeitung
Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung
Zweck
Webhosting / Betrieb der Webanwendung und API / ETL- und ML-Microservices / Datenbank / Dateiablage (S3-kompatibel)
Art der Daten
Sämtliche Daten, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Kategorien der betroffenen Personen
Sämtliche betroffene Personen, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Ort der Verarbeitung
EU
2. Hetzner Online GmbH
Firma, Anschrift
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Art der Verarbeitung
Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung (Hilfs- und Nebenservices)
Zweck
Betrieb verbleibender Hilfs- und Nebenservices mit möglichem Zugriff auf Kundendaten, insbesondere Automatisierungs-Workflows sowie technisch notwendige Begleitdienste
Art der Daten
Sämtliche Daten, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Kategorien der betroffenen Personen
Sämtliche betroffene Personen, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Ort der Verarbeitung
EU
3. Cloudflare
Firma, Anschrift
Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA
Art der Verarbeitung
Speicherung, Übermittlung
Zweck
Bereitstellung von Content Delivery Network (CDN), Reverse Proxy, DDoS-Schutz, Performance-Optimierung, DNS-Management Art der Daten
Sämtliche Daten, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Kategorien der betroffenen Personen
Sämtliche betroffene Personen, die Gegenstand der Beauftragung sind (siehe Ziffer 2.2 dieses Vertrages)
Ort der Verarbeitung
EU und ggf. Drittstaaten (insbesondere USA) im Rahmen der globalen Bereitstellung des Dienstes
4. Resend
Firma, Anschrift
Resend, Inc., 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA
Art der Verarbeitung
Übermittlung, Verarbeitung
Zweck
Versand transaktionaler E-Mails
Art der Daten
Kontaktdaten und Kommunikationsinhalte, soweit diese Gegenstand der Beauftragung sind oder im Rahmen des Hauptvertrags versendet werden
Kategorien der betroffenen Personen
Sämtliche betroffene Personen, die Gegenstand der Beauftragung sind oder im Rahmen des Hauptvertrags E-Mails erhalten
Ort der Verarbeitung
EU und ggf. Drittstaaten (insbesondere USA)
5. Klardaten GmbH
Firma, Anschrift
Klardaten GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland
Art der Verarbeitung
Übermittlung, Abruf, Verarbeitung
Zweck
Bereitstellung der DATEV Connect Gateway-Anbindung für den Abruf von Buchhaltungsdaten (nur bei aktivierter DATEV Connect Gateway-Nutzung)
Art der Daten
Buchhaltungs-, Stamm-, Debitoren- und Kreditorendaten sowie weitere in den über die DATEV Connect Gateway-Anbindung abgerufenen Daten enthaltene personenbezogene Angaben, soweit diese Gegenstand der Beauftragung sind
Kategorien der betroffenen Personen
Sämtliche betroffene Personen, die Gegenstand der über die DATEV Connect Gateway-Anbindung verarbeiteten Kundendaten sind (insbesondere Mitarbeiter des Kunden sowie Debitoren und Kreditoren des Kunden)
Ort der Verarbeitung
EU